AGB

AGB

Nachfolgend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Service-Engel.ch GmbH aufgeführt. Diese finden auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Service-Engel.ch GmbH und der Kundin/dem Kunden für alle Dienstleistungen Anwendung.

Art. 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, die gesetzlichen Bestimmungen zu ergänzen. Von den Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
Grundlage der Bedingungen sind die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
Die Service-Engel.ch GmbH versichert die Organisation und die ordentliche Durchführung der vertraglich festgelegten Umzugs- und Reinigungsarbeiten.
Umzugsreinigungen werden mit Zusage einer Abnahmegarantie durch Service-Engel.ch GmbH ausgeführt. Im Falle einer Nachreinigung, wird diese Arbeit ausschliesslich von Service-Engel.ch GmbH und ohne zusätzliche Kosten übernommen. Die Nachreinigungsarbeiten können von Seite des Auftraggebers (Kunde) ohne schriftliche Einwilligung durch die Service-Engel.ch GmbH nicht an Dritte übertragen werden. In diesen Fällen kann Service-Engel.ch GmbH den ursprünglichen Rechnungsbetrag einfordern und darf in keiner Weise für die Übernahme der Kosten für die Arbeiten Dritter verpflichtet werden.
Der Kunde verpflichtet sich, den vertraglich vereinbarten Preis für die Reinigung spätestens nach erfolgter Abnahme dem am Ort anwesenden Teamchef Service-Engel.ch GmbH innert 10 Tagen oder in bar auszuzahlen. Eine andere Zahlungsmodalität bedarf der schriftlichen und unterzeichneten Einwilligung der Service-Engel.ch GmbH.
Die Ausführung eines Auftrages erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen der Service-Engel.ch GmbH, soweit diesem nicht zwingende, gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Art.2 Allgemeines
Der Auftraggeber hat Service-Engel.ch GmbH alle für eine ordentliche Ausführung notwendige Angaben, wie Hinweise auf reglementierte Güter (z.B. Gefahrengut) sowie solche, die einer besonderen Behandlung bedürfen, genau abzugeben.
Service-Engel.ch GmbH überprüft den erteilten Auftrag sorgfältig; ist jedoch nicht verpflichtet, den Inhalt von Transportgefässen oder Sendungen zu überprüfen oder Gewichts- oder Masskontrollen vorzunehmen. Stellt Service-Engel.ch GmbH Unklarheiten fest, benachrichtigt sie umgehend den Auftraggeber.

Art. 3 Transportübernahme im Allgemeinen
Beide Parteien setzten voraus, dass der Auftrag unter normalen Verhältnissen abgewickelt werden kann; die Hauptverkehrstrassen sowie die Strassen und Wege zu den Häusern, wo Belad und Entlad stattfinden, müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein.
Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtsverhältnisse höchstens 15 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Korridore, Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen. In allen anderen Fällen erhöht sich der Umzugspreis nach Massgabe der Mehraufwände. Der Auftraggeber wird von Service-Engel.ch GmbH sofort auf Mehraufwände hingewiesen.

Art. 4 Pflichten der Service-Engel.ch GmbH
Service-Engel.ch GmbH ist dazu verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Transportmittel auf den vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Service-Engel.ch GmbH führt den Auftrag vertragsgemäss und mit der notwendigen Sorgfalt aus. Die Ablieferung des Frachtgutes am Bestimmungsort hat sofort nach Ankunft des Transportes oder nach Vereinbarung zu erfolgen.

Art. 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat für geeignete Verpackung zu sorgen. Er hat Service-Engel.ch GmbH rechtzeitig die Adresse des Empfängers, den Ort der Ablieferung und die örtlichen Verhältnisse genau zu bezeichnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Service-Engel.ch GmbH auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen.

Art. 6 Preise
Der Preis berechnet sich nach Aufwand oder Pauschal. Im Preis nicht eingeschlossen sind dagegen, besondere Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände:

  • Das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch Service-Engel.ch GmbH vorgenommen werden müssen.
  • Das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oder den Beizug eines Schreiners benötigen.
  • Der Transport von Kühlschränken/Truhen von über 200l, Klavieren und anderen Gegenstände von mehr als 100kg Eigengewicht, dass Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.
  • Der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat
  • Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen
  • Mehraufwände durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Strassen das Transportfahrzeug nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des Personals das Service-Engel.ch GmbH nicht verschuldet hat.
  • Ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat, sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind.
  • Bei einem Umzug mit einem 16-m3-Fahrzeug ist auf jeden Fall ein Mindestbetrag in Höhe von CHF 550.– geschuldet.


Art. 7 Bezahlung
Bei Umzügen ist 50 % als Anzahlung (Terminreservierung) innert 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig, der Restbetrag (50 %) ist am Umzugstag bar zu bezahlen. Bei Transporten ins Ausland ist Vorauszahlung zu leisten.

Art. 8 Umdisponierung / Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht, einen in Ausführung begriffenen Transport umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung des dadurch Service-Engel.ch GmbH entstehenden Mehraufwandes.
Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen.
Bei Rücktritt innerhalb von 30 Arbeitstagen vor dem geplanten Umzug/der geplanten Reinigung sind Fr. 150.– im Sinne einer pauschalen Umtriebsentschädigung geschuldet.
Bei Rücktritt des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Umzug sind 50% des in der Offerte gestellten Betrages geschuldet. Beweist Service-Engel.ch GmbH einen grösseren Schaden ist auch dieser zu entschädigen.

Art.9 Retentionsrecht
Wenn das Fracht- oder Umzugsgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf demselben haftenden Forderungen nicht geleistet wird, kann Service-Engel.ch GmbH das Fracht- oder Umzugsgut bis zum Wert des geschuldeten Betrages zurück behalten oder auf Kosten des Auftraggebers hinterlegen. Es gelten insbesondere die Bestimmungen von Art. 444, 445 und 451 OR.
In diesem Fall kann Service-Engel.ch GmbH den Auftraggeber schriftlich auffordern, die Forderung innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Diese Aufforderung hat die Androhung zu enthalten, dass Service-Engel.ch GmbH das Recht hat, bei Unterlassung der Zahlung, die betreffenden Güter ohne weitere Formalitäten freihändig bestens zu verwerten (nach eigenem Ermessen freihändiger Verkauf oder, falls die Güter keinen materiellen Wert aufweisen, Entsorgung)

Art. 10 Haftung
Service-Engel.ch GmbH haftet nur für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit ihres Personals verursacht worden sind. Sie haftet nur, soweit sie nicht nachweist, dass sie alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten oder, dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.
Service-Engel.ch GmbH haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände, Lampen, Lampenschirme, Pflanzen, technische Geräte (Fernseher, Computer usw.) einer geeigneten Verpackung (Art. 442 OR). Bei Beschädigungen des Inhalts von Kisten und anderen Behältnissen haftet Service-Engel.ch GmbH nur, wenn das Ein- und Auspacken durch sein eigenes oder von ihr beauftragtes Hilfspersonal besorgt worden ist.

Art. 11 Haftungsausschluss
Bei Bruch oder Beschädigung besonders gefährdeter Sachen wie Spiegel, Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirmen, Radio- und Fernsehgeräten, anderen Gegenständen von grosser Empfindlichkeit (Pflanzen, Tiere etc.), ist Service-Engel.ch GmbH von der Haftung befreit, vorausgesetzt, dass die üblichen Vorsichtsmassnahmen angewendet wurden.
Bargeld und Wertsachen sind von der Haftung ausgeschlossen. Für Kostbarkeiten wie Schmuck, Dokumente Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlerobjekte übernimmt Service-Engel.ch GmbH keine Haftung.
Wird Service-Engel.ch GmbH ein Verzeichnis solcher Gegenstände mit detaillierter Wertangabe übergeben und wird anhand dieser Unterlagen eine spezielle Warentransportversicherung abgeschlossen, so geniesst der Auftraggeber diesen Versicherungsschutz.
Service-Engel.ch GmbH haftet nicht für Beschädigungen von Gütern während des Be- und Entladens, Ab- und Aufstellens, wenn ihre Grösse oder Schwere den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht, wenn der Frachtführer (Service-Engel.ch GmbH) den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen hat und der Auftraggeber trotzdem auf Erbringen der Leistung bestanden hat. Gleiches gilt für Beschädigungen an Wänden, Fenstern, Böden oder Treppengeländern, wenn die Grösse oder Schwere der zu transportierenden Güter den Raumverhältnissen nicht entsprechen.
Wird die Beladung oder Ablieferung wegen Panne, Unfall, Witterungseinflüssen oder aus anderen Gründen, für welche Service-Engel.ch GmbH keine Schuld trifft, verzögert, hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen.

Art.12 Mängelrüge
Der Auftraggeber hat das Umzugsgut sofort nach Ausladen zu prüfen. Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung sind sofort oder innert 2 Tagen bei Ablieferung des Transportgutes anzubringen. Bestehende Schäden an Mobiliar sind dem Umzugschef vor dem Umzug speziell anzuzeigen.
Für bestehende Kratz-, Schramm-, Druck-, Scheuer- und Erschütterungsschäden aller Art übernimmt Service-Engel.ch GmbH keine Haftung. Gestützt auf die Bestimmungen des OR-Artikel 452 Absatz 1, sind Schäden jeglicher Art am Frachtgut sofort oder innert 2 Tagen nach dem Umzug mitzuteilen und schriftlich auf der Quittung mit der Unterschrift des Kunden und des Umzugschefs festzuhalten.
Die gleiche Frist- und Formvorschrift gilt ebenfalls für Schäden an Böden, Wänden, Decken, Türen usw.
In Abänderung von Artikel 452 Absatz 2 und 3 (OR) sind äusserlich nicht erkennbare Schäden am Frachtgut innerhalb von 2 Tagen nach dem Umzug schriftlich der Service-Engel.ch GmbH, Florastrasse 10, 9320 Arbon mitzuteilen.
Schäden, die während eines Reinigungsauftrags entstanden sind, sind dem vor Ort anwesenden Teamchef direkt bei der Wohnungsabgabe zu melden und entsprechend auf der Quittung zu vermerken.
Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.

Gerichtstand und anwendbares Recht
Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen Ansprüche gilt der Sitz der Service-Engel.ch GmbH in Arbon als Gerichtsstand.
Es gilt Schweizerisches Recht.

Aktualisierung 11.08.2023